Die US-amerikanischen Behörden erachten die Werbung, mit welcher der Kosmetikhersteller LʼOréal den «wissenschaftlich erwiesenen» Anti-Aging-Effekt seiner Cremes der Marken LʼOréal und Garnier anpreist, als irreführend. Mit dem am 30. Juni 2014 unterzeichneten Abkommen mit der US-Wettbewerbsbehörde FTC entgeht LʼOréal einer Strafverfolgung wegen irreführender Werbung.

In der Werbung versprach LʼOréal, die genaktivierenden Inhaltsstoffe seiner Cremes würden die Haut «in nur sieben Tagen» sichtbar verjüngen.
«Es wäre ja schön, wenn Kosmetika unsere Gene verändern und die Zeit zurückdrehen könnten, aber LʼOréal konnte diese Behauptung nicht belegen», erklärte Jessica Rich von der FTC.

Bereits zwei ähnliche Verwarnungen in Schweden

Die schwedische Justiz forderte den Kosmetikhersteller bereits im Dezember 2010 auf, irreführende Werbeversprechen über die positiven Eigenschaften seiner Anti-Falten-Cremes der Marken Vichy, LʼOréal und Garnier zurückzuziehen. Unter Androhung einer Busse von einer Million schwedischer Kronen (ca. CHF 150ʼ000) wurde LʼOréal die Anpreisung einer faltenmindernden und hautgenerierenden Wirkung dieser Produkte untersagt.
Im März 2013 wurde LʼOréal von den schwedischen Behörden erneut gerügt und – wiederum unter Androhung einer Busse von einer Million Kronen – aufgefordert, die irreführenden Werbeversprechen für seine Produkte endgültig zu stoppen.

LʼOréal gibt jedes Jahr etwa 30 % seines Umsatzes für Werbung aus. Im Jahr 2012 belief sich der Werbeaufwand auf über acht Milliarden Franken. Ob die in Schweden angedrohte Busse dem Kosmetikhersteller da wirklich so viel Angst macht, dass er künftig auf die Täuschung der Konsumenten verzichtet?