Im September 2019 hat das eidgenössische Parlament, das in seiner damaligen Zusammensetzung dem Schicksal der Tiere mehrheitlich gleichgültig gegenüberstand, eine Änderung des Jagdgesetzes (JSG) verabschiedet. Dagegen wurde ein Referendum ergriffen, das von mehreren Schweizer Natur- und Tierschutzorganisationen unterstützt wird.

Am 17. Januar 2020 konnten der Bundeskanzlei mehr als 70’000 Unterschriften übergeben werden. Diese bestätige 58’570 beglaubigte Unterschriften. Damit ist die Schwelle von 50’000 nötigen Unterschriften überschritten und das Referendum kommt zustande. Nun wird das Volk über die Gesetzesrevision abstimmen können.

NEIN zum missratenen Abschuss-Gesetz

Das neue Gesetz enthält zwar einzelne sinnvolle Bestimmungen wie den Erhalt und die Förderung von Wildtierkorridoren, die für die Bewegungen der Wildtiere notwendig sind, oder den Schutz von mehreren Wildentenarten, im Übrigen trägt es aber vor allem die Handschrift von jagdfreundlichen Parlamentariern.
Das revidierte Gesetz überträgt Kompetenzen im Bereich des Wildtierschutzes vom Bund an die Kantone und ermöglicht diesen, «nach Anhören des BAFU» auch Steinböcke oder Wölfe zum Abschuss freizugeben (Art. 7a Bst. a und b JSG).
Zudem erhält der Bundesrat die Möglichkeit, ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung den Abschuss von weiteren geschützten Tierarten zuzulassen (Art. 7a Bst. c JSG). Davon wären Arten wie Biber, Graureiher, Höckerschwan oder Luchs betroffen, für die Jägerkreise regelmässig auf eine Abschussfreigabe drängen.

Die Umwelt und die Tiere, die darin leben, müssen vor Einzelinteressen und dem Einfluss der Jagdlobby geschützt werden. Wir bitten Sie deshalb, NEIN zur Änderung des Jagdgesetzes zu stimmen der 27. September 2020.