Geschichte
Ziel und Zweck
Information
Finanzen


Vorstand
Gewählter Vorstand für 2008-2011

Mitgliedschaft

Mitglied werden

Wir suchen laufend Personen die über mehr oder weniger viel Zeit verfügen.
Helfen Sie mit !

 
 
 

Geschichte

Die Schweizer Liga gegen Vivisektion, gegründet im Jahr 1883 unter dem Namen "Genfer Liga gegen Vivisektion", besteht unter der aktuellen Bezeichnung seit 1978 als Verein gemäss Art. 60 des schweizerischen Zivilgesetzes.
Mit Sitz in Genf, befinden sich die Büros seit 1993 in einem kleinen Chalet in der Vorortgemeinde Thônex.

Ziel und Zweck

Kampf mit allen legalen Mitteln gegen Versuche an lebenden Tieren (Vivisektion) in der Medizin, zu wissenschaftlichen, militärischen, industriellen oder kommerziellen Zwecken bis zur völligen Abschaffung.
Förderung und finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Ersatz- und Alternativmethoden jeglicher Art.

 

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Information

• Die SLGV informiert ihre Mitglieder anhand der vierteljährlich erscheinenden Mitgliederzeitung über laufende Aktionen.

• Ausserdem stellt sie gratis audiovisuelles Material (Videos, CDs, DVDs, Dias), sowie diverse Publikationen zu spezifischen Themen anhand individueller oder kollektiver Anfrage zur Verfügung (Schulen, Universitäten etc.).

• Sie lenkt das öffentliche Interesse mittels bezahlter Inserate in Printmedien auf skandalöse, unerträgliche und schmerzhafte Praktiken Tieren gegenüber.

• Sie hält Informationsstände die der Bekanntmachung von Projekten und Aktionen, sowie der Sammlung von Unterschriften für Petitionen und Initiativen dienen.

• Sie lädt zu Pressekonferenzen bei Übergabe von Petitionen an die Behörden oder zu Beginn neuer Kampagnen ein und sie enthüllt schwerwiegende, tierquälerische Vergehen.

• Die SLGV beteiligt sich ebenfalls an internationalen Kampagnen für den Tierschutz.

Unterstützung für Tiere in Not
Die SLGV unterstützt mit materiellen und/oder finanziellen Mitteln Tierheime im In- und Ausland, die sich in Schwierigkeiten befinden. Sie beteiligt sich an Sterilisations- und Kastrationsmassnahmen an wildlebenden (streunenden) Hunden und Katzen.

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Finanzen

Finanziert wird die SLGV ausschliesslich durch Spenden und Vermächtnisse.
Die SLGV erhält keine staatlichen Subventionen, was ihr eine totale Unabhängigkeit garantiert.
Als gemeinnützige Organisation anerkannt, ist die SLGV steuerbefreit. Spenden ab Fr. 100.- können von den Steuern abgezogen werden.
Gemäss Art. 19 ihrer Statuten, verfolgt die SLGV keine gewinnbringenden Aktivitäten. Die Gelder dürfen nur für die erwähnten Ziele eingesetzt werden.

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Vorstand

Der Vorstand definiert die einzelnen Aktionen, sowie die Finanzierung des Vereins. Er wird satzungsgemäss während der Generalversammlung jeweils für 3 Jahre gewählt.
Der Vorstandspräsident kann zu jeder Zeit und so oft wie nötig eine Sitzung einberufen.
Die Sitzungen des nationalen Vorstands, mit Mitgliedern und Delegierten aus verschiedenen Kantonen, finden jährlich mindestens zweimal statt.

Gewählter Vorstand für 2008-2011
Präsident: M.Moret
Vize-Präsident: L.Fournier
Buchführerin: M.Zumkeller
Vorstandsmitglieder und Delegierte: E.Broillet, S.Benoît, S.Karagoez, M.Loisel, R.Müller, E.Naef, R.Perdrizat, S.Wachtl.

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Mitgliedschaft

Gemäss Art. 5 der Statuten der SLGV können alle Personen Mitglied
werden – Mitgliederbeitrag Fr. 15.-.
Der Vorstand entscheidet über

lebenslängliches Mitglied: jede Person die der SLGV einen beachtlichen Betrag spendet
wohltätiges Mitglied: jede Person die sich für das Erreichen der Ziele der SLGV einsetzt, sei es durch persönliche Aktivitäten oder durch materielle Spenden
Ehrenmitglied: jede Person die sich im Interesse der SLGV spezielle Verdienste erarbeitet

Mitglied werden

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Wenn die Ausbeutung der Tiere und deren Leiden Sie in Wut und Rage versetzt, dann denken Sie nicht, man sei demgegenüber machtlos.
Tierquälerei ist keine Fatalität.

Helfen Sie mit !

Wir suchen laufend Personen die über mehr oder weniger viel Zeit verfügen, und die gewillt sind, die SLGV bei ihren Aktionen ehrenamtlich zu unterstützen. Sie sind :

diplomierte Forscherin/diplomierter Forscher, Biologin/Biologe oder Autodidakt mit Wissen in Physiologie oder anderen relevanten Gebieten und möchten uns beim Studium diverser Akten in Zusammenhang mit Tierexperimenten helfen.

Verhaltensforscherin/Verhaltensforscher, mit Kenntnis über Tierverhalten oder Tierhaltung (z.B. Erfahrung in Tierheimen) und möchten uns unterstützen wenn es darum geht, mit wohlbegründeten Argumenten die Behörden zu überzeugen, dass die Haltung der Labortiere verbessert werden muss.

diplomierte Juristin/diplomierter Jurist oder verfügen über Kenntnis der Gesetze und möchten uns tatkräftig in Streitfällen gegenüber Behörden oder Privatpersonen unterstützen.

sind Sie nichts von alledem, aber trotzdem motiviert, sich für Tierschutz zu engagieren, dann gibt es immer noch tausend und eine Möglichkeit dies zu tun. Ausser dem Studium von Akten und Gesetzestexten könnten Sie die SLGV in verschiedenen kantonalen Kommissionen, z.B. in der Kommission für Tierversuche, vertreten. Sie könnten auch Vorstandsmitglied werden.

Sind Sie interessiert oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte an unser Büro.